1. Abschluss des Gastaufnahmevertrages

  • Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer, mündlich oder schriftlich bestellt oder zugesagt ist.
  • Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  • Der Anbieter (das Gästehaus Brandl) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers, dem Gast Schadensersatz zu leisten.
  • Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, bei Absage durch den Gast nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

2. An- und Abreise 

  • Die Zimmer stehen zur Anreise von 15.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung. 
  • Außerhalb dieser Zeiten ist die Anreise nur mit telefonischer Absprache möglich. Ohne Benachrichtigung behalten wir uns vor das Zimmer ab 19.00 Uhr weiter zu vermitteln. Am Tag Ihrer Abreise bitten wir Sie, diese bis 9.30 Uhr einzuplanen.

3. Leistung, Preise 

  • Es gelten die jeweils im Internet erstellten Preise und Leistungen. Rückvergütungen bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistung ist nur in Absprache mit uns möglich. Bei vorzeitiger Abreise bzw. verspäteter Ankunft wird der Zimmerpreis excl. Kurtaxe in Rechnung gestellt. 

4. Bezahlung 

  • Die Rechnung kann vor Ort nur in bar beglichen werden.

5. Stornierung durch den Gast 

  • Stornierungen bitte unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei bestätigten Buchungen behalten wir uns vor, bei Zimmern, bei Übernachtung mit Frühstück 80% des Übernachtungspreises zu berechnen, wenn eine Weitervermittlung nicht möglich ist. Bei vorzeitiger Abreise ist der gesamt gebuchte Aufenthalt zur sofortigen Zahlung fällig und Rückvergütung nur bei Weitervermietung möglich. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für Reisen innerhalb Deutschlands. 

6. Reiserücktrittskosten-Versicherung 

  • Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für Reisen in Deutschland. Gerne senden wir Ihnen einen Vordruck der Ergo Reiseversicherung. Über diesen Link können Sie diese Reiserücktrittsversicherung direkt buchen.

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 7. Sachschaden – Schäden an Einrichtungen: Haftung 

  • Die von Gästen verursachten Schäden an Zimmereinrichtungen, Einrichtungen rund um die Hausanlage etc. müssen sofort vor Abreise be uns bezahlt werden. Wir nehmen keine Abrechnungen mit Haftpflichtversicherungen vor. Der Schadensverursacher ist der Schuldner. 

8. Gerichtsstand 

  • Laufen